Ägypten – Apostasie oder legale Konversion? Die nächste Runde im Ringen um die Registrierung von Religionswechseln beginnt
von Björn Zimprich (ersch. Heft 7/Juli 2009)

Fragen wie der Abfall vom Islam, im Fachjargon Apostasie, oder der Übertritt zu einer anderen Religion, Konversion, werden immer wieder vor ägyptischen Gerichten verhandelt. Jetzt sorgt ein neuer Fall für Aufsehen, erstmals hat die koptische Kirche einem ehemaligen Muslim den Übertritt zum Christentum schriftlich bestätigt.
Religionswechsel – ein kontroverses Thema
Der Übertritt zum Islam gestaltet sich in aller Regel sehr einfach: Wer vor muslimischen Zeugen auf Arabisch das muslimische Glaubenbekenntnis ausspricht, wird Muslim. Bis zu 15.000 ägyptische Christen konvertieren jährlich, meist im Zuge einer Heirat mit einem muslimischen Partner. In Ägypten müssen solche Religionswechsel aktenkundig gemacht werden, da mit einem solchen Schritt eine Reihe rechtlicher Konsequenzen, wie etwa das Ehe- und Scheidungsrecht sowie das Erbrecht betreffend, verbunden sind. Darüber hinaus ist die Religionszugehörigkeit im Ausweis aller Ägypter verzeichnet und muss auch hier nach einem Religionswechsel aktualisiert werden. Im Falle der Konversionen zum Islam handelt es sich hierbei um einen einfachen Verwaltungsakt. Bei Konversionen von Muslimen zu einer anderen Religion wird die ganze Sache aber plötzlich kompliziert.
Denn: Eine Austrittsmöglichkeit aus dem Islam ist nicht vorgesehen. Apostasie gilt im Islam als schwere Sünde. Der Apostat kündigt die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Gläubigen, der islamischen Umma, und lehnt sich damit gegen Gott auf. Die gerechte Strafe hierfür ist der Tod.
Im Koran wird die Todesstrafe gegen Apostaten zwar nicht erwähnt. In der muslimischen Überlieferung zum Leben des Propheten Muhammad wird diese jedoch in diversen Erzählungen angeordnet. Darüber hinaus hat sie sich als religiöses Dogma durchgesetzt.
Von staatlicher Seite wird Apostasie in Ägypten nicht mit dem Tode bestraft, allerdings wirken sich erbrechtliche und familienrechtliche Bestimmungen aus. Ehen können beispielsweise annulliert werden. So wurde ein Universitätsprofessor 1995 nach einem Apostasievorwurf von seiner Frau geschieden, obwohl keiner der Eheleute dies wollte.
Der Lange Weg bis zum ersten Prozess
Eine Veränderung der Religion in den Ausweispapieren ist für Muslime faktisch undurchführbar. Insgesamt ist eine legale Konversion für Muslime also unmöglich. Wer jedoch einen anderen Glauben praktiziert als in seinen Ausweispapieren angegeben, kann sich strafbar machen. Am schwersten wiegt jedoch, dass die Kinder in Ägypten die offizielle Religion des Vaters erhalten. Sie dürfen dann auch nur in dieser Religion in der Schule unterrichtet werden. Ein gemeinsamer Ethikunterricht wie in Berlin, scheint unter diesen Umständen in Ägypten noch in weiter Ferne.
Viele Menschrechtsorganisationen drängen darauf, auch Muslimen in Ägypten das Recht zum Wechsel der Religion zuzugestehen. Schätzungen gehen von maximal einigen Hundert Konvertiten im Jahr aus. Die Meisten bevorzugen es jedoch, dies anonym zu tun und mit ihrem Anliegen nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Personen, die dem Islam den Rücken kehren, werden häufig von ihren Familien verstoßen. Der öffentliche Glaubensabfall ruft darüber hinaus islamistische Scharfmacher auf den Plan, welche die Tötung von Apostaten zur individuellen Pflicht gläubiger Muslime machen wollen. Zudem berichten Konvertiten regelmäßig von Folter und Misshandlungen durch die Polizei.
So dauerte es bis zum Jahr 2007, bis erstmals ein Ägypter vor Gericht versuchte seinen Religionswechsel vom Islam zum Christentum in seine Ausweispapiere eintragen zu lassen.
Die Meinung der Gerichte
Das einzige Resultat dieses ersten Prozesses war ein weltweites Medienecho. Dem eigentlichen Anliegen wurde nicht stattgegeben. Die Begründung lautete, dass der Islam die endgültige und vollständige Religion sei und Muslime deshalb schon volle Religionsfreiheit genießen würden. Sie könnten also nicht zu einer ältern Religion wie dem Judentum oder dem Christentum konvertieren. Das Fazit des Richters lautete: “Er kann in seinem Herzen glauben, was immer er will, aber auf dem Papier kann er nicht konvertieren.“
In einem weiteren Prozess im Jahr 2008 lautet das Urteil anders. Einer Veränderung der Ausweispapiere von „Muslim“ zu „Christ“ wurde stattgegeben. Zwölf ägyptische Christen, welche im Zuge einer Heirat mit einem Muslimen offiziell zum Islam übergetreten waren, hatten darauf geklagt, nach der Scheidung von ihren Ehepartnern wieder zu ihrer ursprünglichen Religion zurückkehren zu dürfen. Diesem Anliegen wurde stattgegeben. Da sie als Christen geboren worden seien, handelte es sich bei diesen Fällen nicht um Apostaten, lautete die Begründung.
In dem nun aktuell verhandelten Fall machte das Gericht dem Konvertiten Maher el-Gohari die Auflage, eine Konversionsbescheinigung der Kirche zu liefern. Anfang April reichte dieser tatsächliche eine solche Bescheinigung der Koptischen Kirche beim Gericht ein. Für viele Beobachter eine Überraschung, da sich Konvertiten meist im Umfeld von kleineren protestantischen Kirchen bewegen und die Kopten darauf bedacht sind, öffentliches Aufsehen in solchen Fällen zu vermeiden. Die Befürchtung ist, dass man durch die Aufnahme von Konvertiten noch stärker unter Beschuss von Islamisten geraten könnte oder es sich mit dem ägyptischen Regime verscherzt. Ob dieser Fall nun einen Wechsel der koptischen Kirche in Bezug auf Konvertiten bedeutet oder nur eine einmalige Ausnahme war, ist ungewiss. Ebenso ist der Ausgang des Prozesses offen und die Frage steht im Raum, ob diese Konversionsbescheinigung vom Gericht akzeptiert wird und eine Wende im Prozess bringt oder ob hiernach ein weiterer rechtlicher Stolperstein zu erwarten ist.
Ein Kommentar
Eine Konversion von Christentum in den Islam ist auch sozial schwer: Menschen, die dies tun, werden ebenso von der christlichen Familie verstossen und verpoent, in extremen raren Faellen getoetet.